Einschulung

Liebe Eltern, hier erfahren Sie alles Wissenswerte für den Schulstart Ihres Kindes.

Allgemeiner Ablauf:

  • Herbst vor der Einschulung: 1. Elternabend (gemeinsam für alle schulpflichtigen Kinder) an einer der beiden Grundschulen (Termininformation über die Kindergärten sowie Aushang und Homepage der jeweiligen Schule): Themen: Schulfähigkeit, Unterstützungsmöglichkeiten, Organisatorisches
  • Januar: Erhalt der Einladung zum 2. Elternabend sowie der Unterlagen für die Schuleinschreibung (Verteilung über die Kindergärten oder postalisch)
  • Februar: Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen an die Schule und 2. Elternabend an der jeweiligen Sprengelschule (So finden Sie Ihre Sprengelschule: Unsere Schule)
    Inhalte des 2. Elternabend: Informationen zur Schule (Leitbild, Besonderheiten), zum Ablauf der Schuleinschreibung und der Einschulung, zum Schulalltag in der 1. Klasse u.v.m..
  • Mitte bis Ende März (Termine) – in diesem Jahr 17.3.2026 – findet die Schuleinschreibung statt: An diesem Tag kommen Sie mit Ihrem Kind zum mitgeteilten Zeitpunkt an die Schule. Sie benötigen dazu:
    – Geburtsurkunde im Original
    – Impfpass bzw. Nachweis der doppelten Masernimpfung
    – sofern schon durchgeführt den Nachweis vom Gesundheitsamt über die Schuleingangsuntersuchung
    – ggf. Sorgerechtsbescheid
    – alle noch nicht eingereichten Unterlagen (z. B. zum gewählten Religionsunterricht).

Während Sie mit unseren Lehrkräften die Unterlagen sichten und bearbeiten, wird Ihr Kind in einer Kleingruppe Aufgaben erledigen, die einen Eindruck über die „Vorläufer-Fertigkeiten“ vermitteln.

  • Zwischen Mai und Juli wird Ihr Kind zu einer Schnupperveranstaltung eingeladen (Information über die Kindergärten/den Schulmanager).
  • In den Sommerferien erhalten Sie die Information, welche Klasse Ihr Kind besuchen wird.
  • Die Einschulungsfeier findet am 1. Schultag um 9 Uhr in der Mehrzweckhalle (Luitpoldstraße 6) statt.

Einschulungskorridor:
Ist Ihr Kind zwischen 1.7. und 30.9. geboren, kann es den sogenannten „Einschulungskorridor“ in Anspruch nehmen und wird dann erst im Folgejahr eingeschult.
Voraussetzung: Teilnahme an der regulären Schuleinschreibung, Beratungsgespräch, Abgabe des Antrags bis zum 11.4. des jeweiligen Jahres.

Vorzeitige Einschulung:
Wenn diese gewünscht ist, müssen Sie für Ihr Kind, falls es bis zum 31.12. des Jahres das 6. Lebensjahr vollendet, einen entsprechenden Antrag bei der Schulleitung (spätestens bis zur Schulanmeldung) stellen. Falls Ihr Kind noch jünger ist, benötigen Sie zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten, das die Schulfähigkeit bestätigt.

Zurückstellung von der Einschulung um ein Jahr: Hierzu nehmen Sie mit der Schulleitung Kontakt auf. Jeder Antrag auf Rückstellung ist eine Einzelfallprüfung.

Umzug bis September: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Schule am neuen Wohnort auf und klären Sie ab, an welcher Schule die Schuleinschreibung stattfinden soll.

Gastschulantrag: Soll Ihr Kind nicht in der Sprengelschule eingeschult werden, benötigen Sie dafür einen Gastschulantrag, den Sie bei der Gemeinde erhalten. Jeder Gastschulantrag ist eine Einzelfallprüfung und muss von allen Seiten begründet sein.

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